Alte Stadtgrenze 1

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AGB

§ 1 ALLGEMEINER GELTUNGSBEREICH

  1. Für sämtliche Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der K&K Küchen- und Wohnkonzept GmbH (in weiterer Folge „K&K“) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge „AGB“), es sei denn K&K stimmt der Geltung abweichender, entgegenstehender und/oder ergänzender Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich zu. Allfälligen Vertragsbedingungen des Kunden wird – sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist – ausdrücklich widersprochen.
  2. Diese Bedingungen werden durch die Auftragserteilung bzw. jedenfalls durch die vorbehaltlose Annahme der Ware anerkannt.

§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Die Angebote, gleichgültig in welcher Form (Katalogen, Prospekten, Internetseiten, Preislisten etc.), sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind längstens für 60 Tage verbindlich. Angaben – wie z.B. Beschreibungen, Maße, Gewichte und Abbildungen – die in Drucksachen und Preislisten enthalten sind, dienen nur der Bestimmung der Waren, sind nur annähernd maßgeblich und stellen keine Beschaffenheitsangaben dar.
  2. Der Kunde hat sich rechtzeitig – möglichst vor endgültiger Bestellung – durch eigene ausreichende Informationen, fachliche Beratung und Versuche zu überzeugen, dass sich das von ihm gewünschte Ergebnis unter den gegebenen Bedingungen mit den Erzeugnissen von K&K erzielen lässt.
  3. Der Verkauf der Waren erfolgt – sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist – ohne jegliche Planungs- oder Beratungsleistung von K&K. Der Kunde ist selbst für die Planung verantwortlich bzw. hat er eine geeignete Fachkraft beizuziehen. Sofern keine Planung und Beratung durch K&K erfolgt und/oder diese keine Kenntnis über den Einsatzort sowie den Verwendungszweck der bestellten Ware(n) hat, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Kunde – allenfalls unter Beiziehung geeigneter Fachkräfte – selbst über die Eignung der Ware(n) für den beabsichtigten Gebrauch vergewissern muss.
  4. Ein Vertragsabschluss kommt ausschließlich durch wechselseitige Unterfertigung des Kaufvertrages rechtswirksam zustande. Sollte der Kaufvertrag nach Unterfertigung durch K&K vom Kunden nicht längstens binnen 4 Wochen unterfertigt retourniert werden, ist K&K berechtigt, vom Angebot zurückzutreten und nicht mehr an eine allfällige spätere Annahme durch den Kunden an den Inhalt des vorgelegten Kaufvertrages gebunden.
  5. Teillieferungen sind zulässig.

§ 3 VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ

Sollte es sich beim Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG handeln, so gilt für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge grundsätzlich das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), wodurch der Kunde grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht hat. Diesbezüglich wird auf die Widerrufsbelehrung sowie das Widerrufsformular verwiesen.

§ 4 PREISE

  1. K&K leistet keine Gewähr für die Richtigkeit der Kostenvoranschläge. Die Kostenvoranschläge sind immer entgeltlich, sofern nicht anders vereinbart. Mangels einer gesonderten Vereinbarung über die Höhe des Entgelts gelten 10 % der Nettoangebotssumme als vereinbart. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.
  2. Die von K&K erstatteten Kostenvoranschläge und Angebote sowie die diesen zugrunde liegenden Pläne, Skizzen und Zeichnungen dürfen Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von K&K nicht zugänglich gemacht und nicht zur Einsicht vorgelegt werden.
  3. Alle Preisangaben und Kostenvoranschläge sind – soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und als Nettopreise (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) in Euro ausgewiesen. Bei den Preisangaben handelt es sich grundsätzlich um keinen Pauschalpreis, sondern um einen Regiepreis (Abrechnung nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und einem bestimmten Stundensatz). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Fahrtzeit der Mitarbeiter von K&K als Arbeitszeit zählt. Das Risiko eines höheren Aufwandes trifft den Kunden.
  4. Die Preise verstehen sich als reiner Warenwert und Tagespreis ohne auftraggeberseitige Nebenleistungen. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben trägt der Kunde. Die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe wird zusätzlich berechnet. Alle Aufträge, für die keine festen Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.

§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND KOMPENSATIONSVERBOT

  1. Der Kunde verpflichtet sich – so nicht abweichend vereinbart – bei Vertragsabschluss bzw. längstens binnen 14-Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50% des Bruttoauftragswertes, sowie 7 Tage vor Lieferung eine weitere Anzahlung in Höhe von 40% zu bezahlen, widrigenfalls K&K berechtigt ist vom Vertrag zurückzutreten und entweder die vereinbarte Stornogebühr (20% Nettoauftragssumme) zu verrechnen, oder an Vertrag festzuhalten und einen Verzugsschaden geltend zu machen.
  2. Die Rechnungsbeträge und sonstige Belastungen sind – mangels abweichender Vereinbarung – grundsätzlich binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung abzugsfrei zur Zahlung fällig.
  3. Alle mit der Zahlung verbundenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf das Konto von K&K als Zahlung.
  4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von in gesetzlicher Höhe (4% bzw. § 452 UGB) berechnet. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die K&K entstandenen Mahn- und Inkassospesen einschließlich Anwaltskosten und Spesen von Gläubigerschutzverbänden zu ersetzen. Die Mahngebühr beträgt € 50.- pro Mahnung.
  5. Im Zweifel werden Zahlungen des Kunden (ungeachtet anders lautender Widmungserklärungen des Kunden) jeweils auf die älteste Schuld des Kunden angerechnet. Die Anrechnung erfolgt zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das offene Kapital.
  6. Bei Verzug des Kunden mit einer (Teil-)Zahlung ist K&K berechtigt, offene, aber noch nicht fällige Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für künftige Lieferungen und Leistungen zu verlangen. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungsziels werden bereits gewährte Rabatte oder Nachlässe nachverrechnet.
  7. Ausdrücklich festgehalten wird, dass nach rechtswirksamem Vertragsabschluss (außer im Falle eines möglichen Rücktritts nach dem FAGG) keine Stornierungsmöglichkeit des Vertrages besteht. Sollte der Kunde nach rechtswirksamen Zustandekommen des Vertrages eine Stornierung des Vertrages veranlassen wollen, wobei diesbezüglich die nachträgliche Stornierung des Vertrages ausschließlich im Ermessen von K&K steht und somit ein Entgegenkommen ist und kein Rechtsanspruch von Seiten des Kunden diesbezüglich besteht, ist K&K berechtigt eine Unkostenpauschale (unter anderem zur Abdeckung des unternehmensinternen Aufwandes, der Bearbeitung der getätigten Bestellung sowie einer allfälligen Bereitstellung der Ware) zu verrechnen.
  8. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Kunden bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens, ist K&K ausdrücklich berechtigt, gewährte oder zugesagte Bonifikationen welcher Art auch immer zurückzunehmen.
  9. Offensichtliche Rechenfehler und Irrtümer können auch nach Abwicklung des Geschäftes richtiggestellt werden.
  10. Gegen Ansprüche von K&K ist eine Aufrechnung von bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Kunden, welcher Art auch immer, ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 6 LIEFERTERMIN UND LIEFERFRIST, GEFAHRENÜBERGANG

  1. Zur Leistungsausführung ist K&K erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen (baulich, technischen sowie in seiner Sphäre liegenden rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen), die zur Lieferung bzw. Leistung erforderlich sind, nachgekommen ist sowie die notwendigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas und Wasserleitungen oder ähnliche Vorrichtungen, sonstige mögliche Störungs- oder Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung stellte.
  2. Lieferfristen bzw. –termine werden nach bestem Ermessen bekanntgegeben, sind aber stets unverbindlich.
  3. Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb der Sphäre von K&K und/oder des Vorlieferanten liegen, wie z.B. höhere Gewalt, Streik, Pandemie, Aussperrung, Ausbleiben oder verspäteter Eingang wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile, Verzögerung bei der Erzeugung, Betriebsstörungen, Transportschwierigkeiten oder andere unverschuldete Verzögerungen entbinden K&K von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist bzw. berechtigen K&K, wenn es die Umstände erfordern, von der Lieferverpflichtung zurückzutreten, ohne dass der Kunde Anspruch auf Entschädigung hat.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung bzw. Leistung abzunehmen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand bzw. die Leistung dem Kunden bzw. einer zur Entgegennahme befähigten Person beim vereinbarten Ort übergeben wird. Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden geht die Gefahr ab Versandbereitschaft bzw. Fertigstellung des Werkes über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn K&K noch andere Leistungen übernommen hat. In diesem Falle ist K&K berechtigt allfällige Verzugsschäden und Lager- bzw. Bereitstellungskosten gesondert geltend zu machen.

§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. K&K behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenforderungen vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Gegenstände vor völliger Bezahlung des Kaufpreises zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, K&K über jeden Zugriff Dritter auf die, aufgrund des Eigentumsvorbehaltes gehörenden Gegenstände und die an K&K abgetretenen Forderungen, sofort schriftlich zu unterrichten. Für den Fall der Weiterveräußerung durch den Kunden tritt dieser bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegenüber dem Erwerber an K&K ab und verpflichtet sich, seinen Abnehmer davon in Kenntnis zu setzen.
  3. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

§ 8 SCHUTZRECHTE UND GEISTIGES EIGENTUM

  1. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Pläne, Zeichnungen, Muster und sonstigen Unterlagen und deren Verwendung keine Patente oder sonstige gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen. Von diesbezüglichen Ansprüchen hat der Kunde K&K schad- und klaglos zu halten sowie die im Zusammenhang stehenden, notwendigen und zweckentsprechenden Aufwendungen zu ersetzen.
  2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so ist K&K berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Herstellung der Waren / des Werks bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen und angemessene Vorauszahlungen zur Anspruchsabwehr zu verlangen, es sei denn der Anspruch wurde aus Sicht von K&K für jedermann offenkundig zu Unrecht erhoben.
  3. Muster, Kostenvoranschläge, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Pläne, Datenträger einschließlich den gespeicherten Daten sowie sonstige Unterlagen und Informationen, die von K&K erstellt oder seitens K&K dem Kunden überlassen werden, bleiben geistiges Eigentum von K&K. Eine Weitergabe an Dritte, die Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder sonstige Verwertung ist nicht gestattet, es sei denn eines dieser Rechte wäre zweifelsfrei vom Auftragsumfang mitumfasst oder schriftlich bestätigt. Bei Verstoß hat der Kunde eine Konventionalstrafe von 10% der Bruttoauftragssumme, zumindest aber € 500,- zu bezahlen.

§ 9 GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

  1. K&K übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden, die durch zweckwidrige Verwendung, höhere Gewalt oder dergleichen hervorgerufen wurden. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung/Leistung sofort auf Mängel zu überprüfen.
  2. Handelsübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen (z.B. in Qualität, Farbe, Größe, Design, Struktur etc.) der gelieferten Ware gegenüber Produktabbildungen bzw. -beschreibungen von K&K stellen keinen Mangel dar und gelten vorweg als genehmigt. Sofern die Ware aus Holz und/oder Stein/Granit gefertigt wird, ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale wie Astlöcher, Risse, Maserungen und Farbschattierungen immer von einem Muster abweichen können und keinen Mangel darstellen.
  3. Sofern der Kunde nicht Verbraucher des KSchG ist, gilt nachstehendes ausdrücklich als vereinbart: die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Ware. Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich, wenn möglich bei Lieferung, jedenfalls aber spätestens binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Ware bzw. Auftreten des Mangels bei sonstigem Verlust all seiner Ansprüche schriftlich zu rügen.
  4. § 933b ABGB findet im Falle, dass der Kunde selber Unternehmer ist und es zu einem Weiterverkauf der Ware kommt, keine Anwendung und wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. K&K ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
  6. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt und soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet K&K nur für den Ersatz von Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet K&K nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung beschränkt.

§ 10 GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

  1. Als Gerichtsstand wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Gesellschaft (K&K) vereinbart.
  2. Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar.

§ 11 SALVATORISCHE KLAUSEL

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein sollten oder aber unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. An Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen Regelungen treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verfolgt haben.

§ 12 KONSUMENTENSCHUTZ

Sollte der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sein, gelten die obigen Vertragsbestimmungen nur insoweit, als sie nicht gegen zwingende Bestimmungen des KSchG verstoßen.

§ 13 DATENSCHUTZ

Die Bestimmungen zum Datenschutz sind auf https://www.kk-kuechen.at/datenschutz gesondert geregelt und einsehbar.

Firmenbuchnummer: FN 450340 s
Firmenbuchgericht: LG Klagenfurt
UID Nummer: ATU70538108